Natürliche Kältemittel
F-Gase-Verordnung/Wärmepumpen: Ein brennendes Thema
Am 11. März 2024 ist die neue F-Gas-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung zielt darauf ab, die Emissionen von F-Gasen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren und hat direkte Auswirkungen nicht nur auf Kälteanlagen, sondern auch auf den gesamten Wärmepumpenmarkt. Phasenweise soll mittels Beschränkungen und Verboten in den nächsten Jahren das Inverkehrbringen von F-Gasen reduziert werden. Ab 2026 gilt für Neuanlagen ein Verbot von Monoblock-Wärmepumpen und -Chiller mit F-Gasen, erlaubt sind nur noch Propan, CO2 und Ammoniak, ab 2027 gilt ein Verbot aller Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln bis ca. 8 kW (Füllmenge < 3kg). Und ab 2028 sind alle Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln bis ca. 12 kW und Split-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 12 kW und 200 kW nur noch mit GWP < 75 verboten. Außerdem gilt ab dann ein Verbot von F-Gasen in Split-Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 200 kW in Neuanlagen.
Die Hersteller in der Pflicht
Die F-Gase-Verordnung wird dazu führen, dass nach Ende der Übergangsfristen nur noch natürliche Kältemittel zum Einsatz kommen können. Die Problematik dabei liegt in der leichten Entzündbarkeit dieser Gase und der Gefahr der Leckage. Die gefahrlose Aufstellung von Wärmepumpen wird damit in der Branche zum Thema. Die Gebäude-Installation hat Richard Freimüller, Präsident des Verband Wärmepumpe Austria zum Kurzinterview gebeten und Statements von Seiten der Ausführenden, konkret Landesinnungsmeister Wien Robert Breitschopf und der einschlägigen Industrie eingeholt. Eines wird schnell klar, die Hersteller werden in die Pflicht genommen.
Robert Breitschopf,
Landesinnungsmeister Wien
„Die Verantwortung für die richtige Aufstellung von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln liegt vorrangig bei der Industrie. Ein Installateur kennt Flüssiggasanlagen, natürlich ist der Umgang mit Flüssiggas heikel.
Das Augenmerk muss auf guten Schulungen liegen. Es geht um Geräte, die entflammbar sind. Ein Wiener Installateur ist damit nicht jeden Tag konfrontiert. Wir hören oft, es ist ja nur Vorlauf/Rücklauf zu verlegen, zur richtigen Installation gehört aber viel mehr. Splitgeräte sind vorrangig Thema von Kältetechnikern, die schaffen aber die nötigen Kapazitäten nicht. Monogeräte sind daher eine gute Alternative um den Markt zu bedienen. Ein klassischer Heizungsbauer darf Wärmepumpen natürlich aufstellen. Wir müssen enger zusammenrücken, wir Installateure brauchen gute Schulungen unserer Industriepartner mit Nachweisen, die belegen, dass man befugt ist.“
Peter Huber,
Geschäftsführer Viessmann Österreich
„Wir bieten auch weiterhin konventionelle Kältemittel an, setzen aber ganz stark auf natürliche Kältemittel, allen voran R 290. Die Gefahren der natürlichen Kältemittel sind überschaubar, Sicherheit wird sehr groß geschrieben, mir sind keine relevanten Unfälle bekannt.
Ja, es sind spezielle Aufstellvorschriften zu beachten, insbesondere geht es dabei um Abstände zu Öffnungen, wie zum Beispiel Kellerfenster. Propangas ist bekanntlich schwerer als Luft und sucht sich seine Wege. Dadurch kann es theoretisch zu Gefährdungen kommen.
Unsere Geräte arbeiten mit verschiedenen Kältemitteln, der Trend geht aber ganz klar zu R 290. Auch auf Grund der technischen Vorteile, höhere Vorlauftemperaturen sind möglich. Für die Innenaufstellung sind natürliche Kältemittel bei Viessmann noch nicht vorgesehen, wir arbeiten an serienreifen Lösungen.“
Andreas Grimm,
Leiter Produktmarktmanagement Heiztechnik Hoval
„Die Verwendung natürlicher Kältemittel hat eine erhebliche sicherheitstechnische Relevanz und resultiert in Auswirkungen auf die Aufstellung und Zulassung der Geräte. Diese Themen sind allerdings nicht in der F-Gase-VO selbst geregelt, sondern in diversen Verordnungen und Normen (z.B. ÖNORM EN 378). In diesem Zusammenhang sind die Hersteller zusätzlich gefordert: einerseits müssen sie rasch neue Produkte mit natürlichen Kältemitteln entwickeln (wegen der F-Gase-VO), andererseits ist das geforderte „Umfeld“ noch nicht 100 % klar, da die erwähnten Normen und Verordnungen teilweise erst auf Basis des derzeitigen Stands der Technik aktualisiert werden müssten (zum Beispiel Sicherheitskonzept bei Innenaufstellung).
Eine zentrale Rolle spielt in dieser Causa das Kältemittel R290 (Propan), ein sehr geniales natürliches Kältemittel, allerdings mit dem Nachteil der Brennbarkeit (Einstufung Sicherheitsklasse A3).
In erster Linie sind die Hersteller gefordert, ihre Produkte so zu designen, dass alle sicherheitsrelevanten Vorschriften berücksichtigt sind. In weiterer Folge ist vom Hersteller ganz klar und eindeutig vorzugeben, wie die Produkte aufgestellt und betrieben werden dürfen/müssen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Diese Vorgaben sind für den Installateur sehr wichtig und werden von Hoval laufend kommuniziert und geschult.
Es gibt für Hoval-Partner einfach aufbereitete Unterlagen und auch Schulungen. Es handelt sich primär um leicht umsetzbare Hinweise zur richtigen Aufstellung von Wärmepumpen – was darf er tun? – was darf er nicht tun? In Summe ein sehr großes und wichtiges Thema, das uns alle in den kommenden Jahren vor allem im Hinblick auf die sportlichen Zeitpläne noch sehr fordern wird.“
Peter Leitner,
CEO KNV
„Die F-Gas Verordnung wird dazu führen, dass nach Ende der Übergangsfristen nur mehr Propan als Kältemittel für Wärmepumpen möglich ist. Neben Propan bzw. R290 sind aktuell auch andere Kältemittel mit niedrigen GWP-Werten in Verwendung, bspw. R454B in all unseren Erdwärmepumpen der neuen Generation S1156/1256. Die Low-GWP-Kältemittel haben gemeinsam, dass es sich um Kältemittel der Sicherheitsklassen A2L bzw. A3 also um brennbare Kältemittel handelt. Dementsprechend gibt es bei der Wärmepumpen-Aufstellung andere Regeln zu beachten. Vereinfacht kann man zusammenfassen, dass es für Wärmepumpen mit einem A2L-Kältemittel aber nur dann zusätzliche Vorschriften gibt, wenn die Füllmenge des Kältemittels gewisse Grenzwerte überschreitet. Die neue Generation unserer Erdwärmepumpen der Serie 1156/1256 liegen alle unter diesem Grenzwert. Bei Verwendung von A3-Kältemitteln müssen bei der Innenaufstellung technische Maßnahmen ergriffen werden. Unsere Abluftwärmpumpen sind bspw. mit einer entsprechenden technischen Belüftung ausgestattet, sodass eine Innenaufstellung ohne weitere Maßnahmen problemlos möglich ist. Bei der Außenaufstellung von Wärmepumpen sind Schutzbereiche zu schaffen in denen bspw. sichergestellt ist, dass keine Öffnungen oder Zündquellen vorhanden sind. Wir unterstützen unsere Partner hier mit Beratung bzw. einer Aufstellungshilfe.“
Christian Buchbauer,
Leitung Marketing und technical Pre-Sales Vaillant Group Austria GmbH
„Einen geeigneten Aufstellungsort für die Außeneinheit einer Luft/Wasser Wärmepumpe zu finden ist mit gewissen Gegebenheiten bei der Installation verbunden. Es sind nicht nur Schallvorgaben einzuhalten, es muss auch auf produktspezifische Details wie das verwendete Kältemittel Rücksicht genommen werden, da sich diese in deren Sicherheitsklasse und somit auch Brennbarkeit unterscheiden.
Wir bei Vaillant kennen die spezifischen Fragen, die während der Installation der unterschiedlichen Maschinen auftreten und haben früh erkannt, dass es unter anderem durch die F-Gase-Verordnung und die eingesetzten Kältemittel spezielle Anforderungen gibt. Deshalb widmen wir den Aufstellbedingungen für Wärmepumpen einen eignen Folder für unsere Fachpartner. Darin stellen wir einen Leitfaden zur Verfügung, um die Installation von sicheren und wartungsfreundlichen Anlagen zu unterstützen.
Besonders Augenmerk wird dabei auf die Arbeitssicherheit, die vorgeschriebenen Mindestabstände und auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der einzelnen angebotenen Produkte und der jeweils verwendeten Kältemittel eingegangen. Ein ordnungsgemäßer und dauerhafter Betrieb einer Wärmepumpe kann nämlich nur sichergestellt werden, wenn die kältemittelspezifischen Aufstellbedingungen eingehalten werden. Wir empfehlen eine regelmäßige Wartung, beispielsweise durch den Vaillant Kundendienst.“
Im Interview
Richard Freimüller,
Verband Wärmepumpe Austria
Gebäude Installation: Inwieweit greift die F-Gase Verordnung in die Vorgaben/Vorschriften zur Aufstellung von Wärmepumpen ein?
Richard Freimüller: Die Verordnung greift nicht direkt und derzeit gar nicht in die Aufstellung von Wärmepumpen ein. Produkte beispielweise mit dem Sicherheitskältemittel wie R410 können aktuell ohne Einschränkungen installiert, aufgestellt und auch langfristig betrieben werden. Mittel- und langfristig zielt die Verordnung auf die Neuentwicklung bzw. Umstellung auf Produkte mit Kältemitteln, die geringere GWP-Werte aufweisen, ab. Selbstverständlich müssen dabei auch die Vorgaben der Hersteller etc. beachtet werden.
Gibt es dazu bereits klar definierte Vorgaben?
Nein diese gibt es derzeit nicht!
Welche Aspekte sind von den Ausführenden im Besonderen bei der Aufstellung zu beachten?
Wie auch bisher müssen auch zukünftig Hersteller-Vorgaben, gesetzliche und normative Rahmenbedingungen etc. berücksichtigt werden.