Achtung Änderung

Neue Mautregelungen in Österreich und Deutschland

Verkehr
27.05.2024

Eine Änderung bei der maßgeblichen Gewichtsgrenze von Fahrzeugen durch die Umsetzung der EU-Wegekostenrichtlinie kann zu einer höheren Maut führen. Ab Juli 2024 sind auch bei Fahrten nach Deutschland Neuerungen zu beachten.
Maut
Eine Änderung bei der maßgeblichen Gewichtsgrenze von Fahrzeugen durch die Umsetzung der EU-Wegekostenrichtlinie kann zu einer höheren Maut führen. Ab Juli 2024 sind auch bei Fahrten nach Deutschland Neuerungen zu beachten.

Obwohl bereits seit letztem November in Kraft, sind Änderungen bei der Gewichtsgrenze von Fahrzeugen, die ausschlaggebend für die Abgrenzung zwischen Vignette und fahrleistungsabhängiger Maut(GO-Maut) ist, noch nicht im allgemeinen Bewusstsein angekommen. Auch wenn der Titel sperrig ist, ist die Umstellung auch für Handwerksbetriebe und deren Fuhrpark wichtig: "Vor allem bei der Neuanschaffung von Kleintransportern sind Zulassungsbescheinigung bzw. Typenschein genau zu prüfen, ist doch der Preisunterschied zwischen den Mautsystemen ein eklatanter", erklärt Patrick Hartweg, Leiter der Abteilung Verkehrspolitik in der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Neuer Parameter: hzG wird zu TzGm

Patrick Hartweg
"Beim Neuwagenkauf ist unbedingt auf die technisch zulässige Gesamtmasse zu achten. Liegt diese über 3,5 Tonnen, fällt in Österreich eine höhere Maut an", sagt Verkehrsexperte Patrick Hartweg,

Bereits seit 1. Dezember 2023 gelten bei der Abgrenzung zwischen Vignette und GO-Maut (siehe Infobox) – der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht – wesentliche Änderungen. Damit werden die Vorgaben aus der EU-Wegekostenrichtlinie umgesetzt. Für Lkw und Busse, aber insbesondere für schwere Wohnmobile und im Einzelfall für Kleintransporter besonders wichtig: Als Basis für die Bemautung bzw. als Abgrenzungskriterium gilt nicht mehr wie bisher üblich das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG), sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm). Von der neuen Abgrenzung sind laut Klimaschutzministerium (BMK) in Österreich rund 4.600 Fahrzeuge betroffen.

Vignette oder GO-Box?

Ob die Maut mittels Vignette (zeitabhängig, meist ein Jahr) oder GO-Box (fahrleistungsabhängig, je nach gefahrenen Kilometern) zu bezahlen ist, richtet sich nun EU-weit nach der tzGm als relevante Grenze. Für Fahrzeuge, die bis zu 3,5 Tonnen tzGm aufweisen, ist die Maut per Vignette zu entrichten. Diese Umstellung wird bei einzelnen Fahrzeugen dazu führen, dass sie zwar weiterhin mit B-Führerschein gelenkt werden dürfen (hier kommt es auf das höchst hzG an), sich die jeweilige Maut nun aber strecken-, achs-, emissionsklassen- und CO2-abhängig errechnet und mit der GO-Box bezahlt werden muss. "Lenkerinnen und Lenker sollten daher die Angaben im Zulassungsschein (Werte in F1 und F2) kontrollieren, um die Maut in der richtigen Form zu bezahlen", so Patrick Hartweg.

Kein "Heruntertypisieren" mehr

Die Werte, die in der Zulassungsb­escheinigung bzw. im Typenschein ersichtlich sind, sind meist identisch, fallweise kann der Wert tzGm jedoch höher sein als jener des hzG. Konkret bedeutet diese Änderung, dass ein "Heruntertypisieren" des hzG bei Neufahrzeugen keine Auswirkungen auf die Maut hat. Zur Erinnerung: Über den Titel "Gewichtsänderung an Fahrzeugen" konnten Klein-Lkw bzw. Transporter mit einem hzG von 3,5 Tonnen bei gleichzeitig höherer tzGm als vignettenpflichtige Fahrzeuge eingestuft werden.

Fünf Jahre Übergangsfrist

Für Kfz, die bis zum 30. November 2023 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, gilt im Rahmen eines Bestandschutzes eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Konkret unterliegen alle Kfz mit einer tzGm über 3,5 Tonnen, deren hzG vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Regelung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGM – und damit wie bisher der Vignettenpflicht.

Mautänderungen in Deutschland ab Juli 2024

Beim Grenzübertritt nach Deutschland ist in Kürze zu beachten, dass die bisherige Gewichtsgrenze von 7,5 Tonnen deutlich abgesenkt wird: Ab dem 1. Juli 2024 werden alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung deutscher Autobahnen und Bundesfernstraßen mautpflichtig. Fahrzeuge mit einer tzGm von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben mautfrei. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind. Aufgrund der sogenannten "Handwerkerausnahme" bleiben Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen ebenfalls mautfrei. Ein geeigneter Nachweis muss allerdings mitgeführt werden

IM ÜBERBLICK: Vignette oder GO-Box

Bisher war das Kriterium zur Abgrenzung zwischen Vignette und fahrleistungsabhängiger Maut das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG). Seit 1. Dezember 2023 stellt die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) die Basis für die Art der Bemautung dar. Die Werte sind meist identisch, fallweise kann der Wert tzGm jedoch höher sein als jener des hzG. Die Werte sind in der Zulassungsbescheinigung bzw. im Typenschein ersichtlich. 

Vignettenpflicht
Die österreichische Autobahnvignette 2024 kostet für mehrspurige Kfz bis 3,5 Tonnen tzGm wie z.B. Pkw , leichte Wohnmobile und Kleintransporter 96,40 Euro, die Zwei-Monats-Vignette 28,90 Euro. Zudem gibt es noch Varianten für zehn Tage (11,50 Euro) und einen Tag (8,90 Euro). 

Fahrleistungsabhängige Maut 
Für Kfz über 3,5 Tonnen tzGm – dazu zählen alle Lkw, Busse und schwere Wohnmobile – gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen eine fahrleistungsabhängige Mautpflicht, die sogenannte GO-Maut. Sie entsteht nur bei Zugfahrzeugen bzw. Bussen, deren tzG mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Anhänger werden nur bei Lkw bei der Berechnung der Achsanzahl berücksichtigt. Für die Abrechnung ist vor der Straßennutzung eine GO-Box bei einer Vertriebsstelle zu besorgen. Der Tarif ist abhängig von der gefahrenen Strecke, der Anzahl der Achsen, der Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie dem Emissionsausstoß des Fahrzeugs und gilt für alle Straßenbenützer, d.h. sowohl für In- als auch für Ausländer.

Hilfreiche Links
Aktuelle Tarife 2024 der Go-Maut pro Kilometer: www.asfinag.at/maut-vignette/go-maut/
Konkrete Strecken berechnen: mautkalkulator.asfinag.at/mautkalkulator/